23. Mai 2019

Gewerkschaftsarbeit

Streik, wenn's Not tut

Arbeitnehmerrechte gibt es nicht als Selbstläufer

Nach der Verhandlung für die Arbeitnehmer ist vor der Verhandlung für die Beamten.

Die Arbeitgeber haben sich mit den Arbeitnehmernvertretungen geeinigt, nun geht es um die Umsetzung für die Beamtenschaft. Der Arbeitgeber ist jetzt Dienstherr und alles wird auf "neu" gesetzt.

Dbb
Dbb verlag
Dbb vorsorgewerk
Dbb vorteilswelt