Gewerkschaftsarbeit
Streik, wenn's Not tut
Arbeitnehmerrechte gibt es nicht als Selbstläufer
Nach der Verhandlung für die Arbeitnehmer ist vor der Verhandlung für die Beamten.
Die Arbeitgeber haben sich mit den Arbeitnehmernvertretungen geeinigt, nun geht es um die Umsetzung für die Beamtenschaft. Der Arbeitgeber ist jetzt Dienstherr und alles wird auf "neu" gesetzt.